Ausschreibung Test- und Einstellfahrten 2020

Hier finden sie die Informationen zu den 2. Test- und Einstellfahrten
am 1. Februar, und können sich direkt anmelden.

Eckdaten:
1. Veranstalter:

Automobilclub Birkenfeld
Postfach 1369
55761 Birkenfeld

2. Kontakt:
E-Mail: info(at)amc-birkenfeld.com
Telefonisch:
Karl Heinz Junietz 0160-4398386,
Stephan Wendling 0151-20160170, oder
Harald Müller 0170-1847391
Alle die Veranstaltung betreffenden Zuschriften sind an die oben genannte Adresse zu richten.

3. Zeiten:
Datum/Uhrzeit: 1. Feb. 2020 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Birkenfeld

Dokumenten- und Fahrzeug- Abnahme
:
am 1.2.2020 von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr

4. Teilnehmer/Fahrzeuge:

Startberechtigt sind nur Fahrzeuge,

die dem Rallyereglement 2019, oder dem Anh. J zum ISG entsprechen.
Die Fahrzeuge müssen den nationalen techn. DMSB-Bestimmungen entsprechen. Ein KFP ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.
Die Fahrzeuge müssen eine Straßenzulassung haben.
Die Dokumenten- und Technische-Abnahme passiert haben.
Fahrzeuge dürfen nur mit Fahrer und Beifahrer besetzt sein.

Die Teilnehmerzahl ist auf 33 begrenzt.

Ausrüstung Fahrer/Beifahrer:

Die Fahrer- und Beifahrer-Ausrüstung müssen den aktuellem DMSB Standards entsprechen.

5. Nennungen:
Abzugeben über das untenstehende Formular
Das Nenngeld beträgt 100,00 €

Das Nenngeld ist auf das Konto zu entrichten:
KSK Birkenfeld, Inhaber Automobilclub Birkenfeld
IBAN: DE38 5625 0030 0000 2174 76
BIC –Code: BILADE55XXX

Nur bezahlte Nennungen werden bearbeitet. Sollte ein Fahrer mit mehreren Fahrzeugen fahren, so ist für jedes Fahrzeug eine Nennung auszufüllen, jedoch nur einmal Nenngeld.

Nennschluss ist der 26. Januar 2020. 

6. Versicherung:
Der Veranstalter hat für die Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: EUR 10.000.000,00 für Personenschäden, EUR 1.100.000,00 pro Person EUR 1.11.000 für Sachschäden, und EUR 1.100.000 für Vermögensschäden

7. Verantwortlichkeit des Veranstalters:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behördenangeordneten, erforderlichen Änderungen der   Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände  bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch die Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsverzicht vereinbart ist.

8. Durchführungsbestimmungen:

Es gelten die Informationen in der Ausschreibung und den Durchführungsbestimmungen! Nachstehend eine Zusammenfassung dieser Informationen:

  • Weißt ein Fahrzeug bei der Abnahme gravierende, sicherheitsrelevante Mängel auf, und wird in Folge dessen nicht zum Start zugelassen, erfolgt keine Rückerstattung des Nenngelds.
  • Die Wertungsprüfung kann von 09:00 – 09:50 Uhr besichtigt werden. Ab 10.00 Uhr wird die Strecke für den Fahrbetrieb freigegeben.
  • Ein Haftungsverzicht (Fahrer/innen und (alle) Beifahrer/innen) für diese Test- und Einstellfahrten muss ausgefüllt vorliegen (Downloadmöglichkeit siehe unten) und wird im Rahmen der Dokumentenabnahme überprüft.
  • Nach erfolgter Papier- und Techn.- Abnahme erhalten sie die Startnummer und ihre Startzulassung. Diese müssen am Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden.
  • Anschließend können Sie zum Startbereich der Prüfung fahren. Dort werden Sie von einem Marschall gestartet.
  • Die Strecke und der Zielbereich sind ausgeschildert. Verzögern Sie nach der Zieldurchfahrt BITTE direkt ihr Tempo und Halten an dem Stoppschild.
  • Danach fahren sie zum Service-Punkt oder wieder zum Start der Prüfung.
  • Folgen Sie BITTE unbedingt den Anweisungen der Marschalls!
  • Am Service Platz müssen die Fahrzeuge auf einer öldichten Plane geparkt werden. Eine öldichte Plane ist auch im Fahrzeug mitzuführen, da wir uns hier in einem ökologisch wertvollen Wasserschutzbereich befinden.
  • Verhalten, welches dem Ansehen des Veranstalters und/oder des Motorsports in der Öffentlichkeit schadet, führt zum sofortigen Ausschluss von den Test- und Einstellfahrten.

Nennformular:
Nur vollständig ausgefüllte Nennungen werden bearbeitet.
Das Absenden des Nennformulars stellt keine automatische Anerkennung der Nennung und/oder Startzulassung dar.

Das Online-Formular ersetzt nicht das ordnungsgemäß ausgefüllte Nennformular. Dieses muss von ihnen vollständig ausgefüllt bei der Dokumentenabnahme vorgelegt werden.

Downloads: Downloads AMC Test-und Einstellfahrten

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